#HR-Beitrag

Erwerbsregulierung im neuen Koalitionsvertrag: Was Sie wissen sollten

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19.04.2022

Der neue Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der FDP wurde unter dem Leitsatz: „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ verfasst. Inhalt des Vertrages sind auch zahlreiche arbeitsrechtliche Aspekte, die zum größten Teil von den Sozialdemokraten geprägt sind. Wir wollen in diesem Beitrag klären, wie die Erwerbsregulierung im neuen Koalitionsvertrag konkret aussieht und welche wesentlichen Aspekte unbedingt Beachtung finden sollten.

Erwerbsregulierung im neuen Koalitionsvertrag: Was Sie wissen sollten

Lesezeit: 4 Minuten

1. Weiterbildung

Bezüglich der Weiterbildungsmaßnahmen in der Erwachsenenbildung wird im Koalitionsvertrag eine neue Idee erläutert: Das sogenannte „Lebenschancen-Bafög“. Dem Vertrag lässt sich in diesem Zusammenhang entnehmen, dass hinter jener Idee der Wunsch nach einer lebenslangen Aus- und Weiterbildung steht. Erreicht werden soll damit, dass auch nach dem Berufseinstieg die Angebote zur beruflichen Umorientierung und Weiterentwicklung verbessert werden sollen. Für die Umsetzung der Idee des Lebenschancen-Bafög fordert die SPD einen zusätzlichen staatlichen Zuschuss, der derzeit auf 1.000 Euro im Jahr angesetzt ist. Ob sich das Konzept jedoch so einfach umsetzen lässt, ist noch fraglich und wird auch von Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten abhängen.

2. Arbeitszeitrecht

Während der 8-Stunden Arbeitstag bestehen bleibt, soll für Tarifverträge eine Öffnungsklausel eingeführt werden, die dafür sorgt, dass Arbeitszeit flexibler verteilt werden kann. Diese soll im Jahr 2022 eingeführt und werden und auf bestimmten Voraussetzungen und einzuhaltenden Fristen basieren. Darüber hinaus soll experimentell eine Abweichung von der derzeitigen Höchstarbeitszeit für Kollektivvereinbarungen ermöglicht werden. Anpassungen zum Arbeitszeitrecht sollen zukünftig weiterhin flexible Arbeitszeitmodelle ermöglichen.

3. Mobile Arbeit

Ein interessanter Punkt ist in diesem Zusammenhang die rechtliche Abgrenzung von Telearbeit (hier Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung) und Home-Office. Laut dem Koalitionsvertrag sind Arbeitsschutz, gute Arbeitsbedingungen und das Vorhandensein eines betrieblichen Arbeitsplatzes wichtige Voraussetzungen des mobilen Arbeitens. Die Parteien betonen dabei auch die enge lösungszentrierte Zusammenarbeit mit anderen beteiligten Akteuren. Ebenso erhalten Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten, der über die pandemische Lage hinausgeht und dem nur durch betriebliche Belange widersprochen werden kann. Eine Mindestzahl an Home-Office Tagen wird jedoch nicht festgesetzt. Zuletzt wird innerhalb des Themenbereichs geäußert, dass für abweichende tarifvertragliche und betriebliche Regelungen Raum bleiben muss. Durch die benannten Regulierungen möchte die Koalition eine EU-weit unproblematische mobile Arbeit ermöglichen.

4. Befristung

Im Zusammenhang mit der Befristung gibt es wenig Neuerungen. Die sachgrundlose Befristung wird nicht eingedämmt. Es werden lediglich Befristungen mit Sachgrund eingeschränkt, indem eine grundsätzliche zeitliche Obergrenze von 6 Jahren geregelt wird.

5. Lohn/ Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn wird in einer einmaligen Anpassung auf 12 Euro/ Stunde erhöht. Die beteiligten Parteien wollen die von der EU-Kommission vorgeschlagene Richtlinie über angemessene armutsfeste Mindestlöhne zur Stärkung des Tarifsystems stützen. Zudem soll es Tariftreueregelungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge geben und die Möglichkeiten einer Tarifflucht sollen beschränkt werden. Konkrete Zeitpunkte und Maßnahmen werden an dieser Stelle nicht genannt.

6. Minijobs

Minijobs werden weiterhin bestehen. Die Minijob-Grenze wird sich künftig an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden orientieren und dadurch auf 520 Euro belaufen. Zusätzlich soll die Einhaltung geltenden Arbeitsrechts bei Minijobs in Zukunft stärker kontrolliert werden.

7. Tarifautonomie

Laut Koalitionsvertrag steht nun die zu regulierende Stärkung der Tarifbindung an, wobei jedoch Tarifzwänge ausgeschlossen werden. Deshalb sollen zukünftig öffentliche Aufträge nur noch an tarifgebundene Unternehmen gehen. Zusätzlich sollen Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz minimiert und die Flucht aus bestehenden Tarifverträgen soll gebremst werden.

8. Mitbestimmung und Betriebsarbeit

Die Betriebsverfassung soll laut Koalitionsvertrag insgesamt digitaler werden. So besteht der Plan, digitales Arbeiten der Betriebsräte auszuweiten und Betriebsratswahlen nach Erprobung online stattfinden zu lassen (inkl. Wahlrecht). Die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung im Betrieb wird künftig strafbar sein. Ebenso kann Mitbestimmung nicht mehr durch Flucht in SEGesellschaften vollständig vermieden werden.

9. Leiharbeit

Im Bezug auf alternative Beschäftigungsformen wird aufgeführt, dass die Option der Leiharbeit sowie der Arbeit auf Abruf erhalten bleibt.

10. Sonstiges

Zuletzt ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch wichtig, dass der Ausbau des betrieblichen Gesundheitsschutzes durch ein stärkeres Eingliederungsmanagement, besonders im Hinblick auf Mobbing und psychische Belastungen, angeregt werden soll.

Es wird deutlich, dass der neue Koalitionsvertrag einige mitarbeiterzentrierte Absichten für die Zukunft des Arbeitsmarktes mit sich bringt, die bisher jedoch wenig Innovation und Konkretisierung enthalten. Zum Teil sind einige Regulierungen gar rückschrittlich im Vergleich zu Vorgängervorhaben. Somit bleibt es spannend, welche Vorhaben mithilfe welcher Mittel tatsächlich umgesetzt werden und wie sich die Regulierungssituation weiter entwickeln wird.

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